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Kontrollierte Wohnungslüftungen |
| Beschreibung |
| Kontrollierte Wohnungslüftungen werden auch als Komfortlüftungen oder Wohnungslüfter- neuerungs- Anlagen bezeichnet. Diese Anlagen werden vermehrt aus Energiespargründen in Wohnungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern installiert. Auf diese Weise wird ein garantierter Luftwechsel mit Ventilatoren in den Wohnungen realisiert. Über einen Wärmetauscher wird die Wärme der verbrauchten Abluft vermischungsfrei wieder an die einströmende Frischluft abgege-ben und den Wohnungen zugeführt. |
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| Brandschutzmassnahmen für kontrollierte Wohnungslüftungen |
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Die maximale mögliche Lufttemperatur beträgt 40 ° C. |
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Die Küchenablufthauben dürfen nicht an der Anlage angeschlossen werden. |
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| Innerhalb der Wohnungen sowie in Einfamilienhäusern geführte Rohrleitungen können aus brenn-baren Materialien (Brandkennziffer mindestens 4.2) ausgeführt werden. Innerhalb der Wohnungen ist kein Sicherheitsabstand zu den Rohrleitungen erforderlich. Ausserhalb der Wohnungen sind die Lüftungskanäle aus nichtbrennbarem Material auszuführen. Zusätzlich ist ein Sicherheits-abstand von 5 cm gegen brennbare Materialien einzuhalten, sofern die Kanale nicht mit Feuer-widerstand F 30 ausgeführt werden. |
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| Verschiedene Wohnungen bis zu einer maximalen Grundfläche von 600 m2 über höchstens drei Geschosse verteilt können ohne Brandschutzklappen an die Be- und Entlüftung angeschlossen werden. Beträgt die zu belüftende Gesamtfläche mehr als 600 m2 oder werden mehr als drei Ge-schosse an der Anlage angeschlossen, sind geprüfte und zugelassene Brandschutzklappen einzubauen, welche beim Ausschalten der Lüftungsanlage. bei Stromausfall und im Brandfall (Ansteuerung über automatische Rauchmelder) selbsttätig schliessen und in geschlossenem Zustand verbleiben. Gleichzeitig muss die Anlage ausgeschaltet werden. |
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| Für Gebäude mit drei und mehr Geschossen müssen die vertikal geführten Kanäle in F 60- Steig-zonen installiert werden. |
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AVA Aarg. Versicherungsamt, 5001 Aarau, im Juli 2002
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