KAMINFEGERDIENST
Öl- & Gasheizungen müssen nicht abgestellt werden.
Automatische Holz- und Pelletsfeuerungen sollten ca. 2 Stunden vorher abgestellt werden.
Lokale Kleinholzfeuerungen wie z.B. Herd, Kunst, Öfen, Cheminées müssen ca. 5 - 8 Stunden auskühlen können. Es dürfen keine Gluten mehr vorhanden sein.
Die Kontroll- und Reinigungsintervalle sind durch den/die Aargauer Kaminfeger/-in mit der Eigentümerschaft festzulegen. Grundlagen dafür sind die Herstellerangaben der Anlage, die Empfehlung Kaminfeger Schweiz sowie die Einschätzung durch den/die Aargauer Kaminfeger/-in unter Berücksichtigung der Art der Anlage und der Betriebsstunden pro Jahr.
In der Praxis werden folgende Empfehlungen bei Kleinanlagen als Faustregel angewandt:
Kontrolle & Reinigung bei Ölheizungen: 1 - 2 x pro Jahr
Kontrolle & Reinigung bei Gasheizungen: mindestens alle 2 Jahre
Kontrolle & Reinigung Holz: 1 - 2 x pro Jahr
Kleinholzfeuerungen mit einem Verbrauch von mehr als einem Ster Holz pro Jahr: 1 - 2 x pro Jahr
Kleinholzfeuerungen mit einem Verbrauch von weniger als einem Ster Holz pro Jahr: nach Vereinbarung
Die Heizung besteht aus einem Brenner (Verbrennungsmotor) sowie aus einem Brennraum, in dem das Wasser erhitzt wird.
Der Kaminfeger reinigt die Heizflächen im Brennraum und stellt somit die Leistungseffizienz sowie Langlebligkeit der Anlage sicher.
Das Servicegebewerbe wartet den Brenner und stellt den Betrieb sicher. Das Servicegewerbe darf keine Kaminfegerarbeiten am Heizkessel ausführen.
Durch die alkalische Behandlung werden schwefelhaltige Verbrennungsrückstände beseitigt. Diese dient einer schonenden und metallsauberen Reinigung des Heizkessels, konserviert die Anlageteile und gewährleistet eine optimale Wärmeübertragung. Eine alkalische Behandlung hemmt auch Korrosion durch die Neutralisation der sauren Heizfläche und verlängert die Lebensdauer des Heizkessels. Ebenso wird der Schadstoffausstoss verringert und einen aktiven Beitrag an die Umwelt geleistet.
Nein. Wir übernehmen dies gerne für Sie. Bestehende Kunden erhalten durch uns automatisch ein Terminaufgebot, sobald eine Reinigung oder Kontrolle der Feuerungsanlage ansteht. Sie können sogar wählen, ob wir Sie per E-Mail, per SMS oder per Postkarte informieren sollen.
Nein. Um als Fachperson für Kaminfegerarbeiten berechtigt zu sein, braucht es eine höhere Fachprüfung Kaminfegermeister/-in, einen eidgenössischen Fachausweis Kaminfeger-Vorarbeiter/-in oder den Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung sowie den Eintrag in die Kaminfegerliste bei der AGV.
Bei Anlagen oder Anlageteilen, welche durch nicht qualifizierte Personen gereinigt wurden, lehnen wir den Nachweis über die Reinigung sowie jegliche Haftung ab.
Voraussichtlich soll der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt bleiben. Jedoch wahrscheinlich an Auflagen geknüpft. So sollen nach einem Heizungsersatz mindestens 10% des Hauses durch Erneuerbare gedeckt werden. Beispielsweise durch die Beimischung von Biogas. Anders gesagt: 90% dürfen weiterhin durch fossile Energieträger gedeckt werden.
*Stand 09.10.2023, Das Aargauer Energiegesetzt wird derzeit teilrevidiert. Weitere Informationen folgen*
- Aarburg
- Bottenwil
- Kölliken
- Murgenthal
- Oftringen
- Olten
- Pfaffnau
- Reiden
- Reitnau
- Riken
- Rothrist
- Safenwil
- Schöftland
- Staffelbach
- Sursee und angrenzende Gemeinden
- Uerkheim
- Walterswil
- Wikon
Weitere Gebiete auf Anfrage.
Die Ursachen für Glanzruss können folgende sein:
- Der Wassergehalt im verwendete Holz war zu hoch (über 15%)
- Der Schieber war jeweils zu wenig stark geöffnet (= zu wenig Sauerstoff)
- Es wurden zu grosse Scheiter verwendet
- Es wurde ungespaltenes Holz verwendet
- Es wurde Abfall verbrannt
Sobald der Feuchtigkeitswert unter 15% liegt.
Faustregel: kleine Holzscheiter an luftigem Standort gelagert (nie in geschlossenen Räumen)
Tipp: Die Holzfeuchtig kann mit einem Holzfeuchtigkeitsmesser gemessen werden, welcher für zirka CHF 30.- im Handel erhältlich ist.
BRANDSCHUTZ
Der QS-Verantwortliche Brandschutz bescheinigt vor Bezug der Baute bzw. Inbetriebnahme der Anlage der Eigentümerschaft sowie der Brandschutzbehörde die ordnungsgemässe Umsetzung aller ihm durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsmassnahmen mit einer Übereinstimmungserklärung.
In Abhängigkeit der Qualitätssicherungsstufe (QSS) muss der QS-Verantwortliche Brandschutz über eine entsprechende Ausbildung (Brandschutzfachmann-/Experte VKF oder vergleichbare Ausbildung) verfügen.
Mit unserem Dienstleistungsbereich Brandschutz bieten wir Ihnen umfassende Beratungen sowie die Qualitätssicherung (QS1*) an.
*QSS Stufe 1: Wohnen, Büro, Schule, Parking, Land-wirtschaft, Industrie und Gewerbe mit kleiner oder mittlerer Brandbelastung (≤ 1‘000 MJ/m2) etc.
Die Abnahme von Feuerungsanlagen sind im Kanton Aargau komunal geregelt und dürfen ausschliesslich durch den Brandschutzbeauftragten der jeweiligen Gemeinde erfolgen.
In folgenden Gemeinden sind wir mit der Abnahme von Feuerungsanlagen beauftragt:
- Brittnau
- Strengelbach
- Vordemwald
Üblicherweise informiert der zuständige Installateur die zuständige Brandschutzbehörde frühzeitig über eine bevorstehende Abnahme oder Inbetriebnahme.
Wir eine Wärmepumpe mit brennbarem Kältemittel (z.B R290 Propangas) installiert, ist vorgängig eine Brandschutbewilligung bei der Gemeinde einzuholen.
Wird eine Wärmepumpe mit einem nicht brennbaren Kältemittel betrieben (z.B R410) ist keine Brandschutzbewilligung erforderlich. Die Installation der Wärmepumpe sowie die Demontage der Feuerungsanlage, kann uns oder der Gemeindeverwaltung mittels Formular 4.4.14 innert 10 Tagen nach Installation mitgeteilt werden.