2026 Messpflicht für kleine Holzfeuerungen ≤70kW
Holzfeuerungen sind zwar CO2-neutral und damit klimafreundlich - jedoch bleibt die hiervon unabhängige Problematik bezüglich Feinstaubausstoss bestehen.
Um Grenzwertüberschreitungen von Kohlenmonoxid (CO) und Feinstaub zu vermeiden, schreibt die schweizerische Luftreinhalteverordnung bei Holzzentralheizungen (Stückholz-, Schnitzel- und Pelletsheizungen) bis einschliesslich 70kW, eine Emissionsmessung alle vier Jahre vor.
Im Kanton Aargau gilt die Messpflicht für Holzzentralheizungen ≤70k ab dem 01. Januar 2026.
Für die Durchführung der Messung von Kohlenmonoxid (CO) und Feinstaub sind Spezialmessgeräte sowie eigens dafür geschulte Kontrolleure erforderlich.
Dank modernsten Messgeräten und bestens ausgebildetem Personal sind wir der richtige Ansprechpartner für die Durchführung der Emissionsmessung Ihrer Holzzentralheizung.
Bestehende Kunden informieren wir rechtzeitig über die anstehende Messung.