2026 Messpflicht für Holzzentralheizungen ≤70kW
Holzfeuerungen sind zwar CO2-neutral und damit klimafreundlich - jedoch bleibt die hiervon unabhängige Problematik bezüglich Feinstaubausstoss bestehen.
Um Grenzwertüberschreitungen von Kohlenmonoxid (CO) und Feinstaub zu vermeiden, schreibt die schweizerische Luftreinhalteverordnung bei Holzzentralheizungen (Stückholz-, Schnitzel- und Pelletsheizungen) bis einschliesslich 70kW, eine Emissionsmessung alle vier Jahre vor.
Im Kanton Aargau gilt die Messpflicht für Holzzentralheizungen ≤70k ab dem 01. Januar 2026.
Dank spezialisierter Messgeräte und bestens ausgebildetem Personal sind wir der richtige Ansprechpartner für die Durchführung der Emissionsmessung Ihrer Holzzentralheizung.
Um eine reibungslose Messung mit optimalen Werten zu erreichen, sind Vorbereitungen durch die Anlagenbetreibenden erforderlich. Wir bitten Sie dazu unsere Wegleitung zur Vorbereitung zu beachten.